Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Benjamin Ziemann Film- & Videoproduktion und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von Benjamin Ziemann Film- & Videoproduktion in Anspruch nehmen (nachfolgend Auftraggeber genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Angebote von Benjamin Ziemann Film- & Videoproduktion sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber sowie die Auftragsbestätigung durch Benjamin Ziemann Film- & Videoproduktion bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form.
§ 3 Gewährleistung und Haftung
Benjamin Ziemann Film- & Videoproduktion verpflichtet sich, die vertraglich festgehaltenen Dienstleistungen termingerecht durchzuführen und einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Leistungserbringung durch Umstände, die Benjamin Ziemann Film- & Videoproduktion nicht zu verantworten hat, besteht kein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, Benjamin Ziemann Film- & Videoproduktion bei der Ausführung des Auftrages zu unterstützen, indem er sich an Abmachungen hält, die Vertragsgegenstand sind, oder in mündlicher, sowie schriftlicher Form erfolgen.
§ 5 Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers
Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass der Auftraggeber die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gem. § 4, Ziffer 1, überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist Veranstaltungstechnik Thomas Wild nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist Veranstaltungstechnik Thomas Wild zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.
§ 6 Nutzungsrechte / Weitergabe
Eine Untervermietung oder Weitergabe der Geräte aus dem Gewahrsam des Mieters ist dem Mieter nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung gestattet! Erfolgt eine Untervermietung oder eine unzulässige Weitergabe an Dritte ohne Genehmigung unserer Seite, ist Veranstaltungstechnik Thomas Wild berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist den Mietvertrag zu kündigen.
§ 7 Veranstaltungen
Wird zwischen den Parteien für eine Veranstaltung vereinbart, dass Veranstaltungstechnik Thomas Wild die Funktion der Mietsachen überwacht, hat Veranstaltungstechnik Thomas Wild die hierfür erforderlichen Rechte. Insbesondere
1. kann Veranstaltungstechnik Thomas Wild die Anlage abschalten oder auch ggf. abbauen, wenn für die körperliche Unversehrtheit der anwesenden Personen eine Gefahr besteht oder wenn bei Open Air Veranstaltungen durch das Wetter die Anlage gefährdet wird.
2. Veranstaltungstechnik Thomas Wild kann die Anlage abschalten, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage gefährden. Wird gem. den vorstehenden oder ähnlichen Voraussetzungen die Anlage abgeschaltet oder abgebaut, ist der Mieter nicht berechtigt, deshalb Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, gegen Veranstaltungstechnik Thomas Wild herzuleiten.
3. können unsere Beschallungsanlagen Pegel produzieren, die zu Hörschäden beim Publikum führen können. Nach DIN 15 905 Teil 5 hat der Veranstalter die Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu protokollieren.
§ Preise / Zahlungen
1. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Benjamin Ziemann Film- & Videoproduktion behält sich vor, etwaige Preislisten jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.
2. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 3 Wochen vor Beginn der Veranstaltung oder Drehtag storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 10% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
3. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung oder Drehtag storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 25% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
4. Wird ein bereits erteilter Auftrag innerhalb 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung oder Drehtag storniert, ist eine Abstandsgebühr in Höhe von 50% der vereinbarten Gebühren zu zahlen.
5. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann Benjamin Ziemann Film- & Videoproduktion ohne besonderen Nachweis, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen. Benjamin Ziemann Film- & Videoproduktion bleiben unberührt.
6. Der Auftraggeber kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.
7. Benjamin Ziemann Film- & Videoproduktion ist berechtigt, vom Auftraggeber für eine vertragsgemäß erbrachte Teilleistung eine Abschlagszahlung in angemessener Höhe zu verlangen. Abschlagszahlungen sind sofort fällig.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
Die Nutzungsrechte für von Benjamin Ziemann Film- & Videoproduktion erstellten Werke verbleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung allein bei Benjamin Ziemann Film- & Videoproduktion. Bei Verwendung von Werken vor Rechnungsbegleichung behält sich Benjamin Ziemann Film- & Videoproduktion vor, nachträglich Nutzungsgebühren zu erheben.
§ 12 Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
§ 13 Schlussbestimmungen
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Benjamin Ziemann Film- & Videoproduktion und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.
2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Aschaffenburg.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.
4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Preise von Benjamin Ziemann Film- & Videoproduktion verstehen sich in EURO. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten.
Benjamin Ziemann Film- & Videoproduktion
Bergstr. 16
63801 Kleinostheim
Tel. +49 (0) 151 233 29 567
Stand: 01.01.2022